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NEBENKOSTEN BEIM KAUF EINER IMMOBILIE UND IHRE HÖHE: 

 

  • Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 % des Kaufpreises. Bei Vertragsabschluss unter Ehegatten oder nahen Verwandten (Eltern, Kinder, Enkelkinder) sinkt die Steuerbelastung auf auf 2 % des Kaufpreises.

  • Die Eintragungsgebühr in das Grundbuch beträgt 1,1 % des Kaufpreises.

  • Das Honorar für die Vermittlungsprovision beträgt 3 % des Kaufpreises zzgl. 20 % USt.

  • Das Honorar der bzw. des Vertragserrichters:in (Notariat oder Rechtsanwaltskanzlei) ist oft, als Prozentsatz des Kaufpreises ausgestaltet. Alternativ kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Die Kosten für die Beglaubigung der Unterschriften richten sich nach dem Kaufpreis bzw. der Höhe des Pfandrechts und sind durch die jeweiligen Kammertarife (Notariat oder Rechtsanwaltskanzlei) festgelegt.

  • Die Gebühr für die Eintragung von Pfandrechten in das Grundbuch beträgt 1,2 % des eingetragenen Pfandrechts.

  • Die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung beträgt 0,6 % des eingetragenen Pfandrechts.